Mehr Freiheiten für Mieter und Wohnungseigentümer
Dank der Änderungen im Wohnungseigentums- und Mietrecht haben Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) beziehungsweise Mieter gegenüber ihrem Vermieter künftig die Möglichkeit, den Einbau einer Ladestation für ein Elektrofahrzeug zu fordern. Voraussetzung ist, dass dem keine besonderen Gründe entgegenstehen; der Anschluss erfolgt dabei auf eigene Kosten.
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