
Foto: ZDH/Henning Schacht
Am 6. November 2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E beschlossen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Einführung des Gebäudetyps E ist einer von vielen notwendigen Schritten, um Handwerksbetrieben mehr vertragliche Flexibilität einzuräumen, Baukosten zu senken, Verfahren zu vereinfachen und so die Baukonjunktur wiederzubeleben. Dem bisherigen Vorschlag mangelt es jedoch an Praxistauglichkeit. Rechtliche Abgrenzungsschwierigkeiten und zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe führen zu Rechtsunsicherheit und damit zu Haftungsrisiken für Handwerksbetriebe. Der Gesetzentwurf muss deshalb im parlamentarischen Verfahren deutlich nachgebessert werden, um die gewünschte Wirkung zu erzielen und Praxistauglichkeit zu gewährleisten. Notwendig sind dafür insbesondere handhabbare und gesetzlich konkretisierte Kriterien, um rechtssicherer Abweichungsmöglichkeiten von technischen Normungen zu bestimmen. Das Handwerk hat einen entsprechenden Kriterienkatalog vorgelegt.“
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