Pressemitteilung
Nr. 015 / 2021 – 9. April 2021
Hamm und Kreis Unna. Wer eine Kündigung erhalten hat, muss sich arbeitsuchend melden, und zwar spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Diese Meldung kann ab dem 12. April bequem online erfolgen. Auf diesem Weg lässt sich auch direkt ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren.
Um dem Wunsch vieler Menschen nach digitalen Angeboten zu entsprechen und gerade in der Corona-Zeit unnötige Kontakte zu vermeiden, hat die Bundesagentur für Arbeit ihre e-Services ausgebaut und den Onlinekontakt für Arbeitsuchendmeldungen erweitert. Für Kundinnen und Kunden, die im Zuge dieser Meldung mindestens einen Lebenslaufeintrag in der Rubrik „Abschlüsse und Berufserfahrung“ erfassen, steht außerdem die Terminvereinbarung für ein erstes Beratungsgespräch online zur Verfügung.
Für Geschäftsführer Thomas Keyen ein zeitgemäßes Angebot mit praktischen Vorteilen: „Die Meldung kann zu jeder Tages- und Nachtzeit vorgenommen werden. Außerdem erhalten unsere Kundinnen und Kunden eine Eingangsbestätigung sowie wichtige Hinweise und Informationen zu ihrer Arbeitssuchendmeldung auch auf elektronischem Weg. So können sie jederzeit alle wichtigen Unterlagen auf dem Smartphone oder Tablet abrufen.“
Über den Online-Account stehen außerdem interessante Informationen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit rund um Arbeitsuche und Weiterbildung zur Verfügung.
Presskontakt:
Cordula Cebulla
Pressesprecherin
Presse und Marketing
Telefon: 02361 401718
E-Mail: Recklinghausen.PresseMarketing@arbeitsagentur.de
Dortmund.Pressestelle-Ruhr-Ost@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de
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