Musterfeststellungsklagen nur durch zweifelsfrei seriöse Verbände
Zum Beschluss des Bundeskabinetts zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke: „Die Musterfeststellungsklage soll Effizienz und Einheitlichkeit bei der Rechtsdurchsetzung von Masseschäden fördern. Das ist zu begrüßen. Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass die Risiken und Gefahren kollektiver Klagen, wie wir sie aus den USA kennen, vermieden werden.“
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