Gebäudereiniger informierten sich zu Mehrarbeitszuschlägen
Zu einer aktuellen Informationsveranstaltung hatte die Gebäudereiniger-Innung Dortmund ihre Mitglieder in dieser Woche eingeladen. Thema war ein bisher wenig beachtetes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt aus Dezember 2018. Danach haben auch Teilzeitbeschäftigte, wie sie in der Branche sehr häufig arbeiten, einen Anspruch auf tarifliche Mehrarbeitszuschläge, wenn ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird.
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