Kfz-Gewerbe: DUH mahnt vor allem geringfügige Verstöße ab
[04.07.2019] Bonn. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bedauert, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem heutigen Urteil die massenweise rechtliche Verfolgung von Bagatellverstößen durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nicht als missbräuchlich erachtet hat. Eine genaue Analyse sei erst nach Vorliegen der Urteilsgründe möglich, so ein ZDK-Sprecher. Allerdings wende sich der ZDK entschieden gegen die Aussagen von DUH-Geschäftsführer Resch, […]
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