ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: Datenschutz risikogerecht, praxisnah und für alle Betriebe umsetzbar gestalten
Zu dem vom Bundestag verabschiedeten „Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz“, in dem Erleichterungen von der Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgesehen werden, erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Der Bundestag setzt mit den beschlossenen Erleichterungen beim Datenschutz ein wichtiges Signal. Die Verdoppelung der zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten relevanten Mitarbeitergrenze auf 20 Personen löst aber nicht das grundlegende Problem.“








