Ausgefallene Betriebspraktika im Rahmen der Berufsorientierung müssen nachgeholt werden

Veröffentlicht am 23.11.2020 10:00 von NH-Nachrichten

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11.2020

Für die Berufswahlentscheidung und die berufliche Orientierung junger Menschen ist das Erleben der betrieblichen Praxis von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler in den Klassen 9/10 nehmen in Betriebspraktika erste Kontakte mit dem Berufsleben auf. Für Handwerksbetriebe ist dies eine Chance, junge Menschen für ihre Branche zu interessieren und talentierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Dabei erfahren junge Menschen auch, dass in Handwerksbetrieben der Mensch im Mittelpunkt steht und besonders wertgeschätzt wird. Im Jahr 2020 konnten durch die Corona-Pandemie viele Betriebspraktika nicht stattfinden. Damit fehlen Schülerinnen und Schülern aus der Jahrgangsstufe 9 wichtige Eindrücke aus dem Berufsleben, die sie zur beruflichen Orientierung benötigen. Der Unternehmerverband Handwerk NRW bittet die nordrhein-westfälische Landesregierung und das Ministerium für Schule und Bildung, im Schuljahr 2021/22 die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die betroffenen Schülerinnen und Schülern ausgefallene Betriebspraktika nachholen können. Erforderlich ist dabei eine bessere Verknüpfung der Ergebnisse der Potenzialanalyse mit der Wahl des Praktikumsplatzes. Weiterhin muss die digitale Berufsorientierung im Handwerk ausgebaut und mit den Dienstleistungsangeboten der regionalen Handwerksorganisationen verbunden werden. Bereits vorhandene Plattformen im Rahmen der Handwerkskampagne sollten dahingehend optimiert werden, dass sie für Innungsaktivitäten einsetzbar sind und einen Bezug zu lokalen Ausbildungsmärkten aufweisen.

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