UVH fordert Anwendung von Preisgleitklauseln in der Materialkrise
Veröffentlicht am 01.07.2021 14:10 von NH-Nachrichten
Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) fordert eine Umsetzung der Vorschläge des Materialgipfels und der Wirtschaftsministerkonferenz in den NRW-Kommunen. „Die Bundes- und die Landesregierung haben richtige Vorschläge und Maßnahmen vorgelegt – nun müssen die Kommunen nachziehen“ – so UVH-Präsident Hans-Joachim Hering. Ansonsten drohe erheblicher Schaden für die Betriebe der Bau- und Ausbauhandwerke.
Die Politik sei aufgefordert, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente so rasch es geht einzusetzen, um den Verwerfungen auf dem Markt für Baumaterialien entgegenzuwirken und diese in den Griff zu bekommen. Gerade die Bau- und Ausbauhandwerke hätten sich während der Pandemie als wesentliche Konjunkturstütze erwiesen. Dieser Konjunkturpfeiler drohe durch die aktuellen Entwicklungen auf dem Baumaterialmarkt einzustürzen, was massive Beeinträchtigungen der Konjunktur zur Folge hätte, nicht allein im Handwerk – so Hering. Es sei geradezu widersinnig, dass Handwerksbetriebe bei gefüllten Auftragsbüchern nun plötzlich Kurzarbeit in Betracht ziehen müssen, weil wichtige Materialien schlichtweg nicht beschafft werden können oder die Beschaffungspreise durch die Decke schießen. Den öffentlichen Auftraggebern kommt dabei eine zentrale Vorbildfunktion zu: In den Aufträgen müssten auf kommunaler Ebene die sogenannten Preisgleitklauseln zum Standard werden. Zudem darf ein Handwerksbetrieb, der wegen der aktuellen Probleme den Vertrag nicht rechtzeitig erfüllen kann, nicht mit Vertragsstrafen überzogen werden. Hier müssten die bereits bestehenden Erlasse von den Kommunen konsequent umgesetzt werden. Darüber hinaus müssen die Regeln zum Kurzarbeitergeld wie auch zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen verlängert werden, um den Betrieben in dieser außergewöhnlichen Situation eine Liquiditätshilfe an die Hand zu geben.
Kontakt:
Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH)
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 30 06 52 – 0
Telefax: 02 11 / 30 06 52 – 10 oder 39 75 88
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