Keine Sonderwege in der Friseurausbildung
Die Berufsausbildung im Friseurhandwerk, die im dualen Ausbildungssystem vor allem durch die Handwerksordnung (HwO) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) klar geregelt ist, sichert die Unabhängigkeit und Zukunft des gesamten Friseurhandwerks. Davon ist der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) mit seinen dreizehn Landesinnungsverbänden und über 260 Innungen überzeugt.
Eine sogenannte private Ausbildung, wie sie derzeit von La Biosthétique beworben wird, ist kritisch zu sehen. „Die gesetzlichen Vorgaben setzen enge Grenzen, die auch für Modelle dieser Art gelten“, sagt ZV-Präsident Harald Esser.







