Gebäudetyp E: richtig, notwendig, aber noch nicht praxistauglich!
Am 6. November 2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E beschlossen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Einführung des Gebäudetyps E ist einer von vielen notwendigen Schritten, um Handwerksbetrieben mehr vertragliche Flexibilität einzuräumen, Baukosten zu senken, Verfahren zu vereinfachen und so die Baukonjunktur wiederzubeleben. Dem bisherigen Vorschlag mangelt es jedoch an Praxistauglichkeit.“
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