Handwerk begrüßt Eckpunkte für ein Einwanderungsgesetz
Veröffentlicht am 20.08.2018 15:29 von NH-Nachrichten
Zu dem bekannt gewordenen Entwurf eines Eckpunktepapiers für ein Einwanderungsgesetz erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer:
„Das Handwerk begrüßt, dass die Bundesregierung nun die rechtlichen Grundlagen für eine erleichterte, aber auch gesteuerte Zuwanderung von qualifizierten ausländischen Fachkräften nach Deutschland schaffen will. Der immer stärker werdende Fachkräftemangel in der Wirtschaft und im Handwerk macht es erforderlich, nicht nur die inländischen Potenziale am Arbeitsmarkt noch besser auszuschöpfen, sondern parallel dazu die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte zu erleichtern.
Das Handwerk hat bereits im Frühsommer des vergangenen Jahres in seinem Positionspapier zu einem Einwanderungsgesetz darauf hingewiesen, dass ein solches Gesetz als einer von vielen Baustei-nen dringend benötigt wird, um die Fachkräftesicherung künftig hinzubekommen. Dabei hat das Handwerk von Beginn an betont, dass wir gezielt fachlich und beruflich Qualifizierte anwerben und dafür die Verfahren vereinfachen und Regelungen übersichtlicher gestalten müssen. Wichtige Vorschläge des Handwerks finden sich nun im Eckpunktepapier wieder.
Zu Recht soll vor allem auch die Zuwanderung beruflich qualifizierter ausländischer Fachkräfte erleichtert werden. Das entspricht einer Forderung des Handwerks, den Fokus auszuweiten und nicht nur auf akademisch Qualifizierte zu richten. Denn für die Beschäftigung im Handwerk ist es von besonderer Bedeutung, berufspraktisch qualifizierte Fachkräfte gewinnen zu können. Ebenso ist es richtig, dass in den Eckpunkten die Vorrangprüfung für die Besetzung freier Arbeitsstellen mit deutschen oder gleichgestellten Arbeitsuchenden grundsätzlich freigegeben wird.
Darüber hinaus sollten aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Migrationsabkommen geschaffen werden, auf deren Grundlage beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Ländern mit vergleichbaren Berufsbildungsstandards unter erleichterten Bedingungen nach Deutschland einwandern können. Zudem bedarf es einer Übergangsregelung für solche nach Deutschland geflüchteten Menschen, die mit dem Erwerb guter Deutschkenntnisse, einem stabilen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis sowie einer aktiven Integration in die deutsche Gesellschaft unter Beweis gestellt haben, dass sie ein Gewinn für Deutschland sind. In solchen eng begrenzten Fällen ist es ein Gebot der integrationspolitischen und wirtschaftlichen Vernunft, auf eine Rückführung in die Heimatländer zu verzichten.“
Kontakt:
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