Fahrpraxis erleichtern: Handwerker sind keine Berufskraftfahrer

Veröffentlicht am 26.02.2024 11:36 von NH-Nachrichten

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Am 29. Februar 2024 wird das Plenum des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie abstimmen. Im Vorfeld dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

Holger Schwannecke;
Foto: ZDH/Boris Trenkel

„Für die jetzt anstehende Plenumsabstimmung sollten die vom Verkehrsausschuss bereits im Dezember 2023 getroffenen richtigen Entscheidungen Vorbild sein. Dazu gehörte, wie vom Handwerk gefordert, dass es abgelehnt wurde, die Gültigkeit der Führerscheinklasse B unterhalb von 3,5 Tonnen einzuschränken und zudem für Berufsanfängerinnen und -anfänger ein partielles Nachtfahrverbot einzuführen. Damit ist dann hoffentlich auch die Idee endgültig vom Tisch, für schwere PKW eine eigene Führerscheinklasse einzuführen. Positiv ist, dass das begleitende Fahren bereits ab 17 Jahren im LKW-Bereich gelten soll. Dieses Ergebnis gilt es nun in der Plenumsabstimmung zu halten.

Handwerksbetriebe sind darauf angewiesen, Kraftfahrzeuge sehr unterschiedlicher Gewichtsklassen nutzen zu können, um ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten zu erbringen. Neben Pkws mit teils höherem Gewicht, wie beispielsweise Kombis und Pickups, zählen dazu auch leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Die Fahrzeugnutzung ist im Handwerk aber nur Hilfsmittel für den eigentlichen geschäftlichen Zweck. Handwerkerinnen und Handwerker sind keine Berufskraftfahrer: Zusätzliche Anforderungen an Führerscheine würden die Betriebe und ihre Beschäftigen daher übermäßig belasten.

Vor dem Hintergrund eines starken Fahrermangels und einer großen Konkurrenz im Fachkräftebedarf brauchen wir für die Führerscheinklasse B Regelungen, die die Fahr- und somit Arbeitspraxis von Handwerksbetrieben spürbar erleichtern.“

 

Zentralverband des Deutschen Handwerks

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