Bauministerin und Baugewerbe halten Imagewerbung für Aufstockungen für sinnvoll

Veröffentlicht am 07.03.2019 10:11 von NH-Nachrichten

 

 

Düsseldorf. Die traditionell guten Kontakte zwischen Bauministerium und Baugewerbe seien positiv für beide Seiten, stimmten Ministerin Ina Scharrenbach und die Spitzen von Bauverbände.NRW überein. Bei einem Treffen am Aschermittwoch umfasste die Tagesordnung sowohl Hoch- als auch Straßenbauthemen. Nicht überall war man einer Meinung, so etwa bei der Forderung des Baugewerbes nach der „Kleinen Bauvorlagenberechtigung“ für Meister aus den Bauhandwerken oder beim Vorschlag, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge einzuführen.

Für die Dachorganisation Bauverbände.NRW nahmen deren Präsident, Rüdiger Otto, und sein Stellvertreter Karlgünter Eggersmann sowie Hauptgeschäftsführer Hermann Schulte-Hiltrop an dem Gespräch teil. Als „Einstieg“ lobten sie noch einmal die im Januar in Kraft getretene Landesbauordnung – sowohl was die Schnelligkeit ihrer Verabschiedung als auch was die überwiegende Zahl der Einzelregelungen anbelangt. Lediglich die Bauvorlagenberechtigung bei kleineren Bauvorhaben werde unverändert vermisst. Sie könnte es Maurer-, Betonbauer- und Zimmerermeistern ermöglichen, Planungs- und Bauleistungen aus einer Hand anzubieten. Scharrenbach verwies dagegen auf Entbürokratisierungen in der Bauordnung für solche einfacheren Projekte. Allerdings schlug sie vor, das Thema Kleine Bauvorlagenberechtigung in die Beratungen der Baukostensenkungskommission des Ministeriums einzubringen, die die Ausführungsbestimmungen zur Bauordnung gerade diskutiert.

Die aktualisierte Abschätzung, wie viele Hunderttausend Wohnungen nachträglich auf flachen Gebäuden wie Supermärkten geschaffen werden könnten, begrüßten beide Seiten. Die Ministerin regte an, eine gemeinsame Imagewerbung für derartige Aufstockungen zu starten. „Das würden wir selbstverständlich unterstützen, weil unsere Zimmerer und Holzbauer auf diesem Feld sehr aktiv sind“, war die Antwort von Otto und Eggersmann.

Der Bau von zusätzlichen Wohnungen könnten darüber hinaus nach Meinung des Baugewerbes über eine besondere steuerliche Abschreibungsmöglichkeit oder durch „Abrissprämien“ für Altbauten initiiert werden. Die Sonder-AfA werde im Bundestag beraten, die Prämie oder vergleichbare Anreize gebe es insbesondere für den ländlichen Raum bereits, meinte Scharrenbach.

Sofort als „zu prüfend“ wurde dagegen die Anregung von Otto und Eggersmann notiert, eine Vereinheitlichung bei den Plattformen von Gemeinden und Kreisen zur e-Vergabe umzusetzen. Dies würde vor allem kleineren Unternehmen helfen, daran teilzunehmen.

Dem Anliegen des Steuerzahlerbundes, die Straßenausbaubeiträge ganz abzuschaffen, gibt Ministerin Scharrenbach keine Chance. „Die Koalitionsparteien haben schon vor Monaten anders entschieden.“ Aber auch wiederkehrenden Beiträgen steht sie skeptisch gegenüber. Bauverbände.NRW hält sie als Abgabe für gerechter und sozial verträglicher als die bisherige Regelung, die Grundstückseigentümer im Anschluss an Ausbauten zur Kasse zu bitten. Solche regelmäßigen Zahlungen im Vorgriff auf Maßnahmen werden nach Ansicht Scharrenbachs jedoch als Steuererhöhung aufgefasst und damit von den Stadträten ebenso wie von den Bürgern negativ belegt.

 

 

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