Einigung auf Rückkehr zur Meisterpflicht
Veröffentlicht am 13.09.2019 09:00 von NH-Nachrichten
Dortmund, 09.09.2019
Zentralverband Werbetechnik (ZVW) begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht in 12 Gewerken / Schilder- und Lichtreklamehersteller haben Prozess maßgeblich mitgeprägt
Die Rückkehr zur Meisterpflicht ist auf der Zielgeraden. Die Koalitionsfraktionen und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich heute auf die Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken und auf einen Gesetzentwurf geeinigt. „Wir sind damit am Ziel einer langen Reise”, erklärt Martina Gralki-Brosch, Bundesinnungsmeisterin und Vorsitzende des Zentralverbands Werbetechnik, Bundesinnungsverband der Schilder- und Lichtreklamehersteller. „Seit über 15 Jahren haben wir für die Rückkehr zur Meisterpflicht gekämpft und für unser Handwerk geworben. Wir sind sehr zufrieden mit der Entwicklung und bedanken uns bei allen, die uns auf diesem Weg begleitet und unterstützt haben.”
Änderung zum Jahreswechsel
Nach den derzeit vorliegenden Informationen soll der vorliegende Gesetzentwurf die Wiedereinführung der Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 in folgenden 12 Berufen ermöglichen: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer. „Wir sind davon überzeugt, dass die Rückkehr zum Meisterbrief die beste Garantie für Qualität und Verbrauchschutz ist“, so Ludgerus Niklas, Geschäftsführer des ZVW. Seit Oktober vergangenen Jahres hatte die Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“ die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Gewerken geprüft. In diesem Zusammenhang waren im Juni auch die einzelnen Gewerke in einem Beteiligungsverfahren eingebunden worden. Die Regierungsparteien hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die politische Initiative zur verfassungs- und europarechtskonformen Wiedereinführung der Meisterpflicht in ausgewählten Handwerksberufen voranzubringen und die Fehlentwicklung zu korrigieren, die die Novellierung der Handwerksordnung 2004 ausgelöst hatte.
Kontakt und Nachfragen:
Zentralverband Werbetechnik
Geschäftsführer Ludgerus Niklas
Lange Reihe 62 | 44143 Dortmund
Tel: 0231 5177-140 | Fax: 0231 5177-197
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