Steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen zügig umsetzen

Veröffentlicht am 18.10.2019 09:03 von NH-Nachrichten

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16.10.2019

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer, Foto: ZDH/Boris Trenkel

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 16. Oktober 2019 die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen ab 1. Januar 2020 beschlossen. Dazu erklärt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer:

„Mit dem heutigen Beschluss bringt das Bundeskabinett eines der wichtigsten Förderinstrumente im Gebäudesektor endlich auf den Weg und stößt damit eine bedeutende Maßnahme des kürzlich beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030 an. Als nunmehr „zweite Säule“ bietet die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen eine echte Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen. Gebäudeeigentümer haben nun die größtmögliche Freiheit, das Förderinstrument zu wählen, das für sie am besten geeignet ist.

Die Ausgestaltung als progressionsunabhängiger Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen je Einzelmaßnahme und bis zu 40.000 Euro pro Objekt ist ein wichtiger Anreiz für Eigentümer aller Einkommensgruppen, die notwendigen energetischen Sanierungen in den kommenden Jahren vorzunehmen.

Die geplante Laufzeit von 10 Jahren entspricht unserer Forderung, Förderinstrumente langfristig auszurichten. Damit können sich unsere Betriebe auf die voraussichtlich steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen sukzessive einstellen und entsprechende Kapazitäten aufbauen. Zur langfristigen Planungssicherheit muss die Bundesregierung darauf achten, dass alle beihilferechtlichen EU-Vorgaben eingehalten werden.

Bund und Länder müssen sich nun zügig abstimmen, damit die steuerliche Sanierungsförderung zum Jahresanfang 2020 beginnen kann und weiterer Attentismus vermieden wird.“

Kontakt:

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin

Tel. +49 30 20619-0
Fax +49 30 20619-460
E-Mail: info(at)zdh.de

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