NRW Sonderförderprogramm für Nutzfahrzeuge
Veröffentlicht am 20.08.2021 11:16 von NH-Nachrichten
Das Land Nordrhein-Westfalen macht kleinen und mittleren Unternehmen und Kommunen, die ein batterieelektrisches Fahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug anschaffen möchten, ein weiteres attraktives Förderangebot.
Sowohl Kauf als auch Leasing werden ab September 2021 für die Dauer von drei Monaten im Rahmen einer Sonderaktion mit Zuschüssen von 50 Prozent bei Batteriefahrzeugen und 80 Prozent bei Brennstoffzellenfahrzeugen auf den Kaufpreis gefördert.
Wer also ein E-Nutzfahrzeug für 50.000 Euro (netto) anschafft, kann über das Programm 25.000 Euro an Zuschüssen erhalten. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.
Attraktiver war der Umstieg auf Elektromobilität für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Kommunen nie zuvor. Die Mittel des aus einem EU-Sondertopf (EU-REACT) gespeisten Förderprogramms sind allerdings begrenzt; maximal 25 Millionen Euro an Fördermitteln können bewilligt werden.
Bitte beachten: Die Beauftragung oder der Abschluss eines Kaufvertrags dürfen erst erfolgen, wenn der Antrag bewilligt oder eine Erlaubnis durch die Bewilligungsbehörde erteilt wurde. Der Antrag muss nach Start des Förderprogramms im September innerhalb von drei Monaten eingehen.
Über weitere Details informiert das Merkblatt von ElektroMobilität NRW. Sämtliche Informationen zum Einstieg in die Elektromobilität finden Sie unter www.elektromobilitaet.nrw, weitergehende Fragen können Sie auch telefonisch klären, Tel. (02 11) 837-1928.
Quelle:
Fachverband Elektro-und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen (FEH NRW)
Landesinnungsverband
GFEH – Gesellschaft zur Förderung der Elektro-Handwerke
in Nordrhein-Westfalen mbH
Gemeinsame Adresse:
Postfach 11 03 85 – 44058 Dortmund
Hannöversche Str. 22 – 44143 Dortmund
Telefon: (02 31) 5 19 85-0
Telefax: (02 31) 5 19 85-44
E_Mail: » info(at)feh-nrw.de
URL: » www.feh-nrw.de
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