NRW legt Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vor

Veröffentlicht am 19.10.2023 09:30 von NH-Nachrichten

Dipl.-Ök. Hermann Schulte-Hiltrop Hauptgeschäftsführer BAUVERBÄNDE.NRW

Dipl.-Ök. Hermann Schulte-Hiltrop
Hauptgeschäftsführer BAUVERBÄNDE.NRW

Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen (NRW) hat den Gesetzentwurf zum Kommunalabgaben-Änderungsgesetz (KAG-ÄG NRW) verabschiedet, welcher die Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen vorsieht. Dieser Entwurf wird nun dem Landtag für weitere Beratungen und zur Beschlussfassung vorgelegt.

„Die BAUVERBÄNDE.NRW begrüßen diesen Schritt außerordentlich. Es ist ein klares Zeichen von Verantwortung und Bürgernähe, das die Landesregierung hier zeigt“, verdeutlicht Hauptgeschäftsführer Hermann Schulte-Hiltrop. „Die rechtliche Verankerung dieser Maßnahme schafft zudem eine klare und verlässliche Grundlage für zukünftige Straßenbauprojekte im Land.“

Bereits seit Anfang 2018 wurden Anlieger in NRW von Straßenausbaubeiträgen entlastet. Eine Maßnahme, die durch ein landeseigenes Förderprogramm ermöglicht werden konnte. Durch dieses Programm wurden Grundstückseigentümer in einer Höhe von 75,1 Millionen Euro entlastet.

Nun soll mit dem aktuellen Gesetzentwurf, der aus dem Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um die Straßenausbaubeiträge vollständig abzuschaffen.

 

Die Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind wie folgt:

  • Ein Beitragserhebungsverbot für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, wird eingeführt.
  • Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden, bleiben von den neuen Regelungen unberührt und unterliegen dem alten Recht.
  • Für Maßnahmen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und Ende 2023 beschlossen wurden, gilt weiterhin eine vollständige Erstattung der Beiträge durch das Land NRW.

 

Die landeseigene Förderrichtlinie für Straßenausbaubeiträge wird verlängert und deckt nun auch Straßenausbaumaßnahmen ab, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden.

„Die BAUVERBÄNDE.NRW freuen sich darauf, im Rahmen dieser neuen gesetzlichen Regelungen weiterhin eng mit der Landesregierung und den Kommunen zusammenzuarbeiten, um die bauliche Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu fördern und zu verbessern“, ergänzt Schulte-Hiltrop.

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