Gefahrstoffverordnung muss dringend nachgebessert werden
Am 21.08.2024 hat das Bundeskabinett die Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verabschiedet, die unter anderem Neuregelungen im Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden vorsieht. Das Handwerk kritisiert, dass die Erkundungspflicht für Veranlasser von Bau- und Sanierungsvorhaben gestrichen wurde. UVH-Präsident Rüdiger Otto fordert: „Die Verabschiedung der neuen Gefahrstoffverordnung muss im Bundesrat gestoppt werden.“
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