Nicht verpassen: Noch bis 2. April freiwillige Versicherungsbeiträge einzahlen
Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung (pflicht-)versichert. Wer jedoch nicht (mehr) wie ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Beiträge zahlen. Das können beispielsweise Selbständige oder Eltern, die nach der Kindererziehung nicht mehr in den Job zurückgekehrt sind, sein. Durch freiwillige Zahlungen lässt sich nicht nur eine Lücke im Versicherungskonto vermeiden, sondern auch die monatlich zu erwartende Rente steigern.
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