Härtefallregelung zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen

Veröffentlicht am 26.11.2022 12:37 von NH-Nachrichten

Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder einigen sich auf Härtefallregelung zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ministerin Neubaur, Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz: Schnelle und unbürokratische Hilfe für Härtefälle im Mittelstand kommt, Anreize zum Energiesparen bleiben erhalten

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten in Härtefällen zusätzliche Unterstützung, wenn steigende Energiepreise trotz Strom- und Gaspreisbremse ihre Existenz gefährden. Das haben die Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder auf einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz beschlossen. Die Hilfen sind auf energieintensive Betriebe mit deutlichen Kostensteigerungen begrenzt, um tatsächlich nur besondere Härtefälle zu erfassen. In Einzelfällen können kleine und mittlere Unternehmen somit über die Strom- und Gaspreisbremse hinaus finanzielle Unterstützung erhalten. Die Länder übernehmen Antragstellung und Abwicklung, um kurze Wege sicherzustellen. Der Vorschlag wird im nächsten Schritt dem Bundeskanzler und der Ministerpräsidentenkonferenz vorgelegt.

Mona Neubaur, Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz und NRW-Wirtschaftsministerin: „Viele energieintensive Betriebe leiden trotz Strom- und Gaspreisbremse unter existenzgefährdenden Preissteigerungen. Besondere Härten für Kleinbetriebe und Mittelstand wollen wir deshalb unbürokratisch und schnell abfedern. Mit der Härtefallregelung ergänzen wir zielgenau die Strom- und Gaspreisbremsen des Bundes, die bereits eine wichtige Hilfe für viele Unternehmen leisten, aber nicht jeden Härtefall abdecken können. Innerhalb kurzer Zeit haben wir in enger Zusammenarbeit zwischen den Ländern ein Eckpunktepapier erarbeitet und hierzu nun einen Konsens hergestellt. Als Vorsitzende war mir daran gelegen, dass wir Anreize zum Energiesparen erhalten.“

Stimmt die Ministerpräsidentenkonferenz dem Konzept zu, können Bund und Länder im Rahmen des Beschlusses Details zum Verfahren festlegen. Betroffene KMU können zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe einer Abschlagszahlung beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine Vervielfachung der Energiepreise. In besonderen Härtefällen können Zuschüsse über die Strom- und Gaspreisbremse hinaus gewährt werden, wenn die Energieintensität besonders hoch ist. Die Länder können zur Prüfung und Feststellung besonderer Härte eigene Härtefallkommissionen einrichten. Nordrhein-Westfalen wird dies unter Einbindung der Wirtschaftskammern tun.

Zudem sprechen sich die Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder für weitere Verbesserungen für kleinere energieintensive Betriebe aus, die keine Großkundenpreise bekommen und als Hauptenergiequelle Öl oder andere Energieträger wie Holzpellets nutzen. Das würde vor allem Bäckereien und Textilhandwerker entlasten.

Kontakt:

Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Tel.: 0211 61772-143





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