NRW: Erwerbstätige arbeiteten 2022 durchschnittlich fünf Stunden mehr als 2021

Veröffentlicht am 29.02.2024 10:19 von NH-Nachrichten

Visits: 345

Die Pro-Kopf-Arbeitsleistung war mit 1 332 Stunden um 0,4 Prozent höher als 2021. Die meisten Stunden wurden wieder entlang der Rheinschiene geleistet.

Düsseldorf (IT.NRW). Die durchschnittliche Arbeitsleistung ist in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 mit 1 332 Stunden je erwerbstätiger Person um fünf Stunden (+0,4 Prozent) höher ausgefallen als 2021. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, gab es in Nordrhein-Westfalen somit einen Anstieg, während der entsprechende Bundeswert nahezu unverändert blieb (Vergleich 2022 zu 2021: −0,1 Prozent, von 1 348 auf 1 347 Stunden).

Die Pro-Kopf-Arbeitsleistung fiel im Jahr 2022 regional unterschiedlich aus. Die höchsten Pro-Kopf-Arbeitsleistungen wurden überwiegend entlang der Rheinschiene ermittelt: Erneuter Spitzenreiter war Düsseldorf mit einer durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 1 387 Stunden je erwerbstätiger Person, gefolgt von den Kreisen Gütersloh (1 361 Stunden) und Mettmann (1 358 Stunden). Die landesweit niedrigsten Werte gab es in den Kreisen Wesel (1 290 Stunden) und Recklinghausen (1 295 Stunden), sowie in Bottrop (1 301 Stunden).

 

Die regionalen Unterschiede sind maßgeblich auf die Anteile der marginal Beschäftigten und Teilzeitbeschäftigten in den Kreisen und kreisfreien Städten zurückzuführen. Entscheidend ist hierbei die regionale Wirtschaftsstruktur. Im Verarbeitenden Gewerbe fällt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten und der marginal Beschäftigten vergleichsweise niedriger aus als im Dienstleistungsbereich. Die Pro-Kopf-Arbeitsleistung ist dort niedriger, wo Minijobs und Teilzeitbeschäftigung eine größere Rolle spielen.

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder”, dem auch IT.NRW angehört. Das Standard-Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen (Voll- und Teilzeit), die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige oder als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen.. Weitere Informationen finden Sie im Statistikportal unter https://www.statistikportal.de/de/etr. (IT.NRW)

 

(059 / 24) Düsseldorf, den 29. Februar 2024

Print Friendly, PDF & Email