ZVEH kritisiert: Bundesregierung will Verantwortung für Asbest-Altlasten auf Handwerk abwälzen
Im neuen Referentenentwurf der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wurde die Erkundungspflicht für Auftraggeber von Sanierungsvorhaben gestrichen. Damit würde die Verantwortung für die Aufklärung von Asbest-Altlasten im Gebäude von dessen Eigentümer auf die Handwerksbetriebe abgewälzt. Der ZVEH kritisiert diese Änderung und fordert die Rückkehr zur Veranlasser-Verantwortung.











