Keine verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen bei Tätigkeiten im Freien
„Das Arbeitsministerium hat kurz vor Ostern die alte Sonnenschein-Richtlinie der EU-Kommission von vor zehn Jahren wieder aufleben lassen. Den betroffenen Arbeitnehmern wird darin die Mündigkeit abgesprochen und die Betriebe mit Milliardenkosten belastet.“ So bewertete der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die kurz vor Ostern vorgelegte Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
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