„let’s go!“ – unterwegs in Europa

Veröffentlicht am 26.11.2019 11:05 von NH-Nachrichten

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Learning on the Job in einem frei gewählten Land, mit jeweiliger Fremdsprache und der Möglichkeit, seine beruflichen, aber auch persönlichen Fähigkeiten zu erweitern, das steht im Vordergrund des Projektes „let’s go!“. Gleichzeitig bietet die Beteiligung metallhandwerklicher Unternehmen am Projekt „let’s go!“ ein weiteres Argument beim zunehmend schwieriger werdenden Kampf um neue Auszubildende.

„let’s go!“ sieht eine individuelle Förderung von Auszubildenden vor, indem dreiwöchige Auslandspraktika angeboten werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser Zeitraum in der Regel bereits eine nachhaltig positive Mobilitätserfahrung für die Jugendlichen ermöglicht. Die Jugendlichen kommen mit gestärktem Selbstvertrauen, erworbener Selbstständigkeit aber auch neuen Techniken sowie Sprachkenntnissen zurück und erzielen dadurch nachhaltig positive Ergebnisse im Alltag. Je nachdem in welches Land die jungen Menschen reisen, ist hinterher auch ein größeres Bewusstsein sowie Wertschätzung des eigenen Arbeitsplatzes sowie des deutschen Arbeitsmarktes zu erkennen.

Finden Betrieb und Auszubildende während der Ausbildung dafür keine Zeit und stellen den Bedarf erst während des ersten Gesellenjahres fest, so ist eine Förderung auch nach der bestandenen Gesellenprüfung in den folgenden 12 Monaten möglich. Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) unterstützt das Programm bereits seit 2007. Es werden die individuellen Auslandsaufenthalte geplant, gefördert und versichert. Die LGH steht als zentraler Ansprechpartner vom ersten bis zum letzten Schritt den Jugendlichen, Betrieben sowie Partnern im Ausland zur Verfügung.

Das Vergabeverfahren beginnt mit der schriftlichen Bewerbung des oder der interessierten Jugendlichen. Bereits mit der Bewerbung kann die rechtzeitige Information des Ausbildungsbetriebes bzw. der Berufsschule durch das Einholen des jeweiligen Referenzschreibens sichergestellt werden. Im Auswahl- und Sensibilisierungsgespräch bei der LGH bzw. den Regionalen Stützpunktpartnern wird die formale und persönliche Eignung des Bewerbers für eine Einzelentsendung überprüft und – bei positiver Einschätzung – die Vorbereitung für das Auslandspraktikum geplant. Sobald eine passende Aufnahmeeinrichtung gefunden und die Lernvereinbarung für den Aufenthalt abgestimmt ist, kann die Bewilligung der Förderung gegenüber dem Teilnehmer erfolgen. Während des Auslandspraktikums wird die Betreuung des Jugendlichen durch verschiedene Maßnahmen der entsendenden und der aufnehmenden Einrichtung sichergestellt sowie mit der Dokumentation begonnen. Nach der Rückreise erhalten die jungen Leute eine Teilnehmerbescheinigung sowie den europass Mobilität.
Kontakt:
Alexandra Herrmann
Tel.:0211/30 108-108
Fax: 0211/30 108-500
herrmann(at)lgh.de

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