Autohäuser sind keine Infektionsherde

Veröffentlicht am 09.12.2020 11:08 von NH-Nachrichten

[09.12.2020]

ZDK fordert Augenmaß bei geplanten Lockdown-Maßnahmen

 

Bonn. In der Debatte über schärfere Lockdown-Maßnahmen auch für den Einzelhandel wegen weiter steigender Corona-Infektionszahlen mahnt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) zur Besonnenheit. Autohäuser mit ihren vergleichsweise großen Verkaufsflächen und der verhältnismäßig geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden trügen in keiner Weise zum aktuellen Infektionsgeschehen bei.

„Im Vergleich zu den Glühweinwanderwegen in den Kneipenvierteln der Städte sind unsere Autohäuser Oasen der Sicherheit“, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Die Mindestabstände zwischen Personen würden problemlos eingehalten, Hygieneregeln sorgfältig befolgt, es gebe hier weder Schlangestehen noch Gedränge an der Kasse.

Vizepräsident Thomas Peckruhn ergänzt, man müsse aus den Fehlern des Frühjahrs-Lockdowns lernen. Zwar seien auch damals die Kfz-Werkstätten zu Recht geöffnet geblieben, weil sie zur Aufrechterhaltung der Mobilität unverzichtbar und damit systemrelevant seien. Das gleichzeitig verhängte Verkaufsverbot habe aber in den Autohäusern bei Mitarbeitern und Kunden für großes Kopfschütteln gesorgt.

„Warum sich in ein und demselben Betrieb eine mit rot-weißem Flatterband gezogene Demarkationslinie zwischen dem Werkstattbereich und dem großen, gähnend leeren Verkaufsraum erstrecken muss, können Sie keinem Kunden erklären“, so Peckruhn. Die Diskussionen etwa darüber, ob Ersatzteile und Zubehör zwar eingebaut, aber nicht verkauft werden dürften, solle man nicht ohne Not erneut heraufbeschwören.

Im Übrigen betonten Karpinski und Peckruhn, dass die bis zum Jahresende befristete Absenkung der Mehrwertsteuer auf 16 Prozent gerade gegenüber dem Automobilhandel und dessen Kunden als Ersatz für die nicht gewährte Förderung des Verkaufs von Pkw mit modernen Verbrennungsmotoren deklariert worden sei.

Händler und Kunden vertrauten darauf, dass diese Frist bis zum 31. Dezember genutzt werden könne. Bei einem faktischen Abbruch der Frist durch ein Verkaufsverbot für Autohäuser müssten sich Kunden und Betriebe durch die Politik massiv enttäuscht fühlen.

 

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