Weiterbildungsgesetz setzt nur Impuls
Veröffentlicht am 29.03.2023 16:16 von NH-Nachrichten
Anlässlich des am 29. März vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz) erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Der Entwurf des Bundeskabinetts setzt zwar einen Impuls zur richtigen Zeit – ein gesamtstrategischer Ansatz, der die Aus- und Weiterbildung als notwendiges Element der Fachkräftesicherung in den Betrieben begreift, fehlt jedoch.
Angesichts der Herausforderungen bei der angestrebten Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, müssen auch die Betriebe des Handwerks zusätzliche Fachkräfte ausbilden und weiterqualifizieren. Das Handwerk bietet bereits eine Vielzahl an zukunftsfähigen und sinnstiftenden Berufen. Das Ausbildungsengagement der Betrieb ist ungebrochen hoch: Dass rund 20.000 Ausbildungsplätze im Handwerk im aktuellen Ausbildungsjahr nicht besetzt werden konnten, liegt jedoch in erster Linie an fehlenden Bewerberinnen und Bewerbern.
Daher ist es ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung von der Einführung einer branchenübergreifenden Ausbildungsumlage ausdrücklich Abstand genommen hat. Der ganzheitliche Ansatz für die Ausgestaltung der Ausbildungsgarantie weist in die richtige Richtung. Vor allem eine offenere, breitere Berufsorientierung und neue und flexibilisierte Förderinstrumente für den Übergang in die betriebliche Ausbildung können die Handwerksbetriebe dabei unterstützen, ihr hohes Ausbildungsengagement zu halten.
Der geplante Ausbau außerbetrieblicher Ausbildungsplätze setzt dagegen an der falschen Stelle an und droht, insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks vom Ausbildungsmarkt zu verdrängen. Wichtig ist, zusätzliche außerbetriebliche Ausbildungsplätze nur in Regionen mit einer Unterversorgung an betrieblichen Ausbildungsstellen anzubieten.
Mit dem Qualifizierungsgeld schafft die Bundesregierung ein neues Instrument, das von Handwerksbetrieben aufgrund der komplexen Vorgaben eher weniger genutzt werden dürfte. Zielführender wären Anreize und Erleichterungen für die Betriebe bei der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten.“
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