Fahrpraxis erleichtern: Handwerker sind keine Berufskraftfahrer
Am 29. Februar 2024 wird das Plenum des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie abstimmen. Im Vorfeld dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Für die jetzt anstehende Plenumsabstimmung sollten die vom Verkehrsausschuss bereits im Dezember 2023 getroffenen richtigen Entscheidungen Vorbild sein. Dazu gehörte, wie vom Handwerk gefordert, dass es abgelehnt wurde, die Gültigkeit der Führerscheinklasse B unterhalb von 3,5 Tonnen einzuschränken und zudem für Berufsanfängerinnen und -anfänger ein partielles Nachtfahrverbot einzuführen.“
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