„EU-Entwaldungsverordnung: So geht’s gar nicht!“
Ab dem 30. Dezember soll die EU-Entwaldungsverordnung verbindlich in den Mitgliedstaaten gelten. Die Verordnung soll sicherstellen, dass inner- und außereuropäische relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen. Zu diesem Zweck verpflichtet es Unternehmen, Geolokalisierungsdaten vorzulegen und Sorgfaltspflichten einzuhalten.
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