UVH für späteren Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den Betrieben
Seit dem 1. Januar 2022 läuft die Pilotierung des Abrufs der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durch die Arbeitgeber von den gesetzlichen Krankenkassen. Ab dem 1. Juli 2022 soll dieser Abruf obligatorisch werden. Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) hält einen späteren Start des obligatorischen Abrufs der eAU durch die Arbeitgeber wegen der derzeitigen Verzögerungen und der coronabedingten Überlastung der Betriebe und insbesondere der Steuerberater, die für viele Handwerksbetriebe die Lohnabrechnung machen, für dringend notwendig.









