Die IKK classic senkt die Umlagesätze U1 und U2
Veröffentlicht am 23.01.2024 13:30 von NH-Nachrichten
Der allgemeine Umlagesatz U1, der zur Finanzierung von Krankengeldleistungen dient, wurde im Januar 2024 von 3,4 Prozent auf 3,3 Prozent, der ermäßigte von 2,6 Prozent auf 2,5 Prozent, reduziert. Gleichzeitig sinkt der Umlagesatz U2, der zur Finanzierung der Mutterschaftsleistungen dient, von 0,49 Prozent auf 0,39 Prozent. Mit der Senkung der Umlagesätze werden nicht nur die Arbeitgeber entlastet, die IKK classic trägt damit auch dazu bei, die Sozialversicherungsbeiträge stabil zu halten.
Zuständig für die Umlageversicherung ist grundsätzlich die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Die Beiträge werden allein vom Arbeitgeber getragen. Die Grundlage für die Berechnung der Beiträge ist das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Am Umlageverfahren U1 nehmen ausschließlich Betriebe mit bis zu 30 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern teil. Der Arbeitgeber bekommt hierbei einen Teil der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers erstattet. Damit soll verhindert werden, dass kleinere und mittlere Betriebe durch Lohnfortzahlungen in wirtschaftliche Not geraten. Im Gegensatz dazu nehmen am Umlageverfahren U2 alle Arbeitgeber teil. Die Unternehmen können sich sowohl die Aufwendungen für den Mutterschutz (Entgelt während Beschäftigungsverboten) als auch für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld voll erstatten lassen. Dazu ist ein Antrag bei der Krankenkasse notwendig, bei der die Mitarbeiterin versichert ist.
Weitere Informationen zum Umlageverfahren finden sich unter: https://www.ikk-classic.de/fk/pw/entgeltfortzahlung/ausgleichsverfahren.
Kontakt und Nachfragen:
Claudia Baumeister
Regionaldirektorin
IKK classic
Burgwall 20
44135 Dortmund
claudia.baumeister@ikk-classic.de
Tel. 0231 57583-0
Fax 0800 455 8888-773
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