Der allgemeine Umlagesatz U1, der zur Finanzierung von Krankengeldleistungen dient, wurde im Januar 2024 von 3,4 Prozent auf 3,3 Prozent, der ermäßigte von 2,6 Prozent auf 2,5 Prozent, reduziert. Gleichzeitig sinkt der Umlagesatz U2, der zur Finanzierung der Mutterschaftsleistungen dient, von 0,49 Prozent auf 0,39 Prozent. Mit der Senkung der Umlagesätze werden nicht nur die Arbeitgeber entlastet, die IKK classic trägt damit auch dazu bei, die Sozialversicherungsbeiträge stabil zu halten.